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RSA-Schulung für Unternehmen: Mitarbeiter rechtssicher schulen

Von RSAschule1 Redaktion · 15.09.2026
RSA-Schulung für Unternehmen: Mitarbeiter rechtssicher schulen

Für Straßen-, Tief- und Leitungsbauunternehmen, Bauhöfe, Versorger und Verkehrssicherungsfirmen ist der Schulungsnachweis nach MVAS 99 Alltag: Ohne benannten Verantwortlichen keine verkehrsrechtliche Anordnung, ohne geschulte Ausführende keine rechtssichere Absperrung. Wir zeigen, wie Sie Ihr Team mit wenig Arbeitsausfall qualifizieren.

Wer muss geschult werden?

  • Verantwortliche: Bauleiter, Poliere, Vorarbeiter und Kolonnenführer, die die Verkehrssicherung planen, überwachen und gegenüber Behörden vertreten.
  • Ausführende: Alle, die Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen aufstellen, warten, kontrollieren oder als Sicherungsposten den Verkehr regeln.

So läuft es bei RSAschule1

Melden Sie mehrere Teilnehmer gleichzeitig an – auch in 14 Sprachen. Die Theorie läuft online, sodass niemand tagelang auf der Baustelle fehlt. Der Praxistag findet gebündelt in Frankfurt am Main statt; jeder Mitarbeiter erhält RSA-Zertifikat, Teilnahmebescheinigung und RSA-Ausweis für Ihre Unterlagen. Für bereits geschulte Mitarbeiter bieten wir die RSA-Auffrischung komplett online an.

Ihre Pflichten als Unternehmer

Benennen Sie den Verantwortlichen schriftlich, unterweisen Sie die Beschäftigten regelmäßig, stellen Sie Warnkleidung und dokumentieren Sie Kontrollen der Absicherung. Für ein individuelles Angebot sprechen Sie uns an.

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