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Ist eine RSA-Schulung Pflicht?

Par RSAschule1 Redaktion · 15.09.2026
Ist eine RSA-Schulung Pflicht?

Für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstellen an Straßen verlangen die Straßenverkehrsbehörden in der verkehrsrechtlichen Anordnung nach § 45 StVO regelmäßig, dass ein Verantwortlicher mit Fachkenntnissen nach MVAS 99 benannt wird. Die RSA 21 setzt voraus, dass die Absicherung von fachkundigem Personal geplant, aufgebaut und kontrolliert wird.

Was passiert ohne Nachweis?

Wird eine Arbeitsstelle ohne geschulten Verantwortlichen oder abweichend von der Anordnung abgesichert, drohen Baustopp durch Behörde oder Polizei, Bußgelder und im Schadensfall Haftungsprobleme für Unternehmer und Verantwortliche. Auch Auftraggeber wie die Autobahn GmbH, Landesbetriebe und Kommunen verlangen den Nachweis bereits in der Ausschreibung.

Für wen gilt die Pflicht?

Sie betrifft alle, die an Straßen arbeiten: Straßen- und Tiefbau, Kanal- und Leitungsbau, Garten- und Landschaftsbau, Bauhöfe, Versorger, Vermessung, Baumpflege und Verkehrssicherungsfirmen. Auch kurzzeitige Arbeiten wie Tages- und Wanderbaustellen fallen darunter.

Die RSA-Schulung ist deshalb keine Formalie, sondern Grundlage für Rechtssicherheit und Arbeitsschutz.

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