☎ +49 69 247517141
🌍 Cours disponible en 14 langues : 🇩🇪 🇬🇧 🇫🇷 🇸🇦 🇹🇷 🇷🇴 🇭🇷 🇵🇱 🇪🇸 🇮🇹 🇷🇺 🇺🇦 🇧🇬 🇵🇹

Wer darf eine Arbeitsstelle an der Straße absichern?

Par RSAschule1 Redaktion · 15.09.2026
Wer darf eine Arbeitsstelle an der Straße absichern?

Grundsätzlich darf eine Arbeitsstelle an einer Straße nur einrichten, wer dafür eine verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO besitzt und über nachgewiesene Fachkenntnisse verfügt. Die Grundlage bilden die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) sowie das Merkblatt MVAS 99.

Voraussetzungen

  • Verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde mit Verkehrszeichenplan
  • Ein vom Unternehmer benannter Verantwortlicher mit Schulungsnachweis nach MVAS 99
  • Geschulte und eingewiesene Ausführende, die Absperrungen aufbauen, warten und kontrollieren
  • Warnkleidung nach DIN EN ISO 20471 für alle Beschäftigten im Verkehrsraum

Verantwortliche und Ausführende

Die MVAS 99 unterscheidet zwischen Verantwortlichen – etwa Bauleitern, Polieren und Kolonnenführern, die die Absicherung planen, überwachen und gegenüber der Behörde vertreten – und Ausführenden, die die Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nach Regelplan aufstellen. Beide Gruppen benötigen Fachkenntnisse, die durch eine Schulung nachgewiesen werden.

Mit der RSA-Schulung von RSAschule1 erfüllen Sie die Anforderungen – Theorie online, Praxistag mit Prüfung in Frankfurt am Main.

Prêt pour votre formation RSA ?

Théorie en ligne, journée pratique sur site – réservez maintenant en toute sécurité en ligne.

Paiement par PayPal, carte bancaire, Apple Pay & Google Pay · Accès par e-mail

Réserver la formation RSA