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Arbeitsstellen innerorts: Fußgänger und Radverkehr sicher führen

Par RSAschule1 Redaktion · 15.09.2026
Arbeitsstellen innerorts: Fußgänger und Radverkehr sicher führen

Innerörtliche Arbeitsstellen sind die häufigsten – und die komplexesten. Neben dem Kfz-Verkehr müssen Fußgänger, Radfahrer, Menschen mit Behinderungen und der ÖPNV sicher an der Baustelle vorbeigeführt werden. Teil B der RSA 21 enthält dafür eigene Regelpläne und Grundsätze.

Fußgänger führen

  • Gehwege dürfen nicht einfach gesperrt werden – ein Notgehweg oder eine Führung über die Fahrbahn mit ausreichender Breite ist vorzusehen
  • Absperrschranken innerorts erhalten eine Tastleiste, damit sehbehinderte Menschen die Absperrung erkennen
  • Querungen sind barrierefrei, ohne Stolperkanten und bei Dunkelheit beleuchtet auszuführen

Radverkehr und ÖPNV

Radwege werden möglichst weitergeführt oder sicher auf die Fahrbahn verschwenkt; endende Radwege sind rechtzeitig anzukündigen. Bushaltestellen im Arbeitsstellenbereich werden in Abstimmung mit dem Verkehrsunternehmen verlegt und ausgeschildert.

Typische Fehler

Fehlende Notgehwege, versperrte Querungen, fehlende Beleuchtung bei Nacht und zu schmale Restfahrbahnen sind die häufigsten Mängel bei Kontrollen innerorts. In der RSA-Schulung von RSAschule1 lernen Sie die Regelpläne des Teils B und üben am Praxistag den Aufbau einer innerörtlichen Arbeitsstelle.

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